Begriffserklärung
IHRE WAHLÄRZTIN
Als Wahlärztin praktiziere ich in meiner eigenen Ordination, verfüge aber über keinen Vertrag mit einer Krankenkasse oder einem Krankenversicherungsträger. Damit sind Sie eine Privatpatientin oder ein Privatpatient. Somit unterliege ich auch keinerlei Einschränkungen von Krankenkassen.
Genau auf Sie abgestimmt
Damit ist eine individuell auf Sie abgestimmte Betreuung möglich. Sie müssen aber die Kosten der Behandlung vorerst selbst tragen. Abhängig von der jeweiligen Krankenkasse wird Ihnen ein variabler Teil der Kosten zurückerstattet.
Wenn Sie sie eine Krankenzusatzversicherung oder private Krankenversicherung besitzen, werden in der Regel sämtliche Kosten von dieser getragen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Einreichung der Honorarnoten bei der jeweiligen Krankenversicherungsanstalt.
Genießen Sie die Vorteile der Behandlung durch mich als Wahlärztin
- rasche Terminvergabe
- eine intensive und individuelle Ärztin-Patient:innen-Beziehung ohne Zeitdruck
- keine oder nur sehr kurze Wartezeiten in meiner Ordination
Gut zu wissen
- Rezepte werden in der Regel in den Apotheken gleich wie Rezepte von Kassenärzt:innen behandelt
- Bei Überweisungen zu anderen Ärzt:innen und/oder Krankenhäusern besteht kein Unterschied zu Kassenärzt:innen
- Abhängig von der jeweiligen Krankenkasse müssen manche Untersuchungen wie CT (Computertomografie) und MRT (Magnetresonanztomografie) von Chefärzt:innen bewilligt werden